Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOLEWERK Hotel GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der SOLEWERK Hotel GmbH (nachfolgend kurz „Hotel“ genannt).
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform mit dem Hotel vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Bu-chungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter die Bestellung im Namen des Kunden getätigt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

III. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, danach 100%. Individuelle An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Rücksprache des Kunden mit dem Hotel möglich. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Abtretungen

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den geltenden bzw. vereinbarten Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Zimmerpreisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u. ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  5. Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - spätestens am Tag des Check-Outs zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Gäste der Debitorenliste. Diese Erhalten eine Rechnung mit Fälligkeitsdatum. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, wie beispielsweise Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Ziffer IV Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Ziffer IV Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer IV Nr. 6 und/oder Ziffer IV Nr. 7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Kunden. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit Zustimmung des Hotels in Textform abgetreten werden.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Reservierungen des Kunden sind für beide Vertragspartner verbindlich.
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
  3. Zimmer, welche der Kunde direkt über das Hotel bucht, können am Anreisetag bis 18:00 Uhr storniert werden, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Anschließend ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und es werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises unter Anrechnung der unter Ziffer V. Nr. 8 genannten Einnahmen und ersparten Aufwendungen fällig. Werden Zimmer des Hotels über Reiseportale gebucht, so richtet sich die Stornierung nach den Stornierungsbedingungen des Portalanbieters.
  4. Buchungen von Veranstaltungen, Tagungen, Feierlichkeiten mit etwaigen Zimmerbuchungen werden – vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Regelung - wie folgt behandelt: 30 Tage vor Leistungserbringungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Der noch offene Restbetrag des Gesamtpreises ist nach Leistungserbringung zu zahlen. Bis spätestens 14 Tage vor Leistungserbringung hat der Kunde die Möglichkeit dem Hotel die genaue Teilnehmerzahl der Veranstaltung, Tagung, Feierlichkeit bzw. die genaue Zimmeranzahl zu melden. Folgende Stornierungsbedingungen gelten:
    • bis 30 Tage vorher: kostenfrei stornierbar
    • 29-14 Tage vorher: Berechnung 50% der bestellten/reservierten Leistung (entspr. Anzahlung)
    • ab 13 Tagen vorher: Berechnung 100% der bestellten / reservierten Leistung unter Anrechnung der unter Ziffer V. Nr. 8 genannten Einnahmen und ersparten Aufwendungen.
  5. Buchungen von (Gruppen-)Reisen bzw. Veranstaltungen mit etwaigen Zimmerbuchungen über Drittanbieter (Reiseveranstalter) werden – vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Regelung - wie folgt behandelt: 30 Tage vor Leistungserbringungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Der noch offene Restbetrag des Gesamtpreises ist vor Reiseantritt bzw. Leistungserbringung zu zahlen. Bis spätestens 14 Tage vor Leistungserbringung hat der Drittanbieter die Möglichkeit dem Hotel die genaue Teilnehmerzahl der (Gruppen-)Reise/ Veranstaltung bzw. die genaue Zimmeranzahl zu melden. Folgende Stornierungsbedingungen gelten:
    • bis 30 Tage vorher: kostenfrei stornierbar
    • 29-14 Tage vorher: Berechnung 50% der bestellten/reservierten Leistung (entspr. Anzahlung)
    • ab 13 Tagen vorher: Berechnung 100% der bestellten / reservierten Leistung unter Anrechnung der unter Ziffer V. Nr. 8 genannten Einnahmen und ersparten Aufwendungen.
  6. Buchungen von Arrangements werden– vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Regelung – wie folgt behandelt:
    14 Tage vor Leistungserbringung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Der noch offene Restbetrag des Gesamtpreises ist nach Leistungserbringung zu zahlen. Folgende Stornierungsbedingungen gelten:
    • bis 14 Tage vorher: kostenfrei stornierbar
    • ab 13 Tagen vorher: Berechnung 50% der bestellten / reservierten Leistung (entspr. Anzahlung)
    • bei Nichtantritt bzw. vorzeitiger Abreise: Berechnung 100% der bestellten/reservierten Leistung unter Anrechnung der unter Ziffer V. Nr. 8 genannten Einnahmen und ersparten Aufwendungen.
  7. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht im Fall gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 3 ein Rücktritt des Kunden vorliegt.
  8. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel der Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

VI. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer IV Nr. 6 und/oder Nr. 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Das Hotel ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde
    • in Zahlungsschwierigkeiten gerät
    • einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat
    • oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
  4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt, wie insbesondere Naturkatastrophen, schwere Terrorakte, Streiks bei Dritten, Epidemien und Pandemien oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer sowie Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
    • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Nr. 3 vorliegt
  5. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  6. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziffer VIII bleiben unberührt.

VII. Sonderregelung zu Pandemien und Epidemien

  1. Dem Hotel und Kunde ist bewusst, dass es aufgrund bzw. in Zusammenhang mit einer Pandemie bzw. Epidemie zu Vertragsstörungen kommen kann. Für den Fall, dass das Hotel aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit einer Pandemie bzw. Epidemie die vertragliche Leistung nicht erbringen kann oder der Kunde die Leistung aufgrund von entsprechenden Anordnungen nicht entgegennehmen kann, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten.

VIII. Haftung des Hotels, Verjährung

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut oder vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VIII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,00 € bzw. für Geld- und Wertgegenstände 800,00 € beschränkt. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Das Hotel haftet gemäß Ziffer VIII Nr. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz oder in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bleiben hiervon unberührt.
  4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  5. Haftungsausschlüsse gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt, oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  8. Sämtliche Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtlich Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: OS-Plattform Link aufrufen. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren oder Verbraucherschlichtungsstellen teil.